ConRendit Group - ContainerfondsGlossar
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Glossar

Erklärung allgemeiner Begriffe von geschlossenen Fonds

Abschreibung: Buchmäßiger Wertverzehr eines Wirtschaftsgutes, der jährlich als bestimmter Prozentsatz der Anschaffungs- und Herstellungskosten als steuerlicher Aufwand geltend gemacht und gegen bestimmte Einkünfte verrechnet werden kann. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden so über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes verteilt.

Agio: Das Agio bezeichnet einen Aufschlag auf die Beteiligungssumme, den die Gesellschafter jeweils beim Erwerb von Anteilen an geschlossenen Fonds zusätzlich zur Beteiligungssumme leisten. Das Agio wird von der Gesellschaft i.d.R. für die Kosten des Vertriebes verwendet.

Auszahlung: Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen, Dividenden, Boni, Liquidationserlösen u.ä. an die Beteiligten, soweit sie nicht zu thesaurieren sind. Die Auszahlung ist vom Gewinnanteil zu unterscheiden.

BaFin: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt und kontrolliert alle Bereiche des deutschen Finanzwesens (Allfinanzaufsicht).

Beirat: Der Beirat ist ein aus mehreren Personen bestehendes Gremium, das von der Gesellschafterversammlung gewählt wird. Seine Aufgaben bestehen in der Beratung und Kontrolle der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft. Durch diese Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Beirats werden die Anlegerinteressen vertreten.

Beitrittserklärung: Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt als Anlage beigefügt ist. Der Anleger tritt der Gesellschaft mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung mit dem dort eingesetzten Betrag bei. Erst mit der Annahme durch den Treuhänder bzw. die Geschäftsführerin ist der Beitritt des Anlegers wirksam.

Bonität: Kreditwürdigkeit, Zahlungsfähigkeit einer Gesellschaft.

Bundesministerium der Finanzen (BMF): Zu den Aufgaben des Bundesministeriums der Finanzen zählen die Bereiche Zölle und Steuern sowie die nationale, internationale und EU Finanz-, Währungs- und Wirtschaftspolitik.  

Direktkommanditist: Anleger, der sich unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaft beteiligt und auch persönlich ins Handelsregister eingetragen wird.

Diversifikation: Zur Risikosenkung und nachhaltigen Erzielung einer hohen Rendite wird das Vermögen über mehrere Investitionsobjekte gestreut.

DBA: Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA’s) sind Vereinbarungen zwischen Staaten, welche die Zuständigkeit für die Besteuerung von Einnahmen regeln. Das Ziel des Abkommens ist es, die mehrfache Besteuerung des Einnahmenempfängers zu vermeiden.

Eigenkapital: Das Eigenkapital der Fondsgesellschaft besteht insbesondere aus den Beteiligungen der Anleger. Zudem können auch der Fondsinitiator oder verbundene Unternehmen am Eigenkapital beteiligt sein.

Emission: Eigentlich Ausgabe von Anteilsscheinen wie z.B. Aktien. Im Rahmen der Fondsfinanzierung ist die Ausgabe bzw. die Vermittlung von Kommanditanteilen an Anleger gemeint.

Emissionshaus: Das Emissionshaus übernimmt im Rahmen der Auflage eines Fonds wesentliche Aufgaben, wie z.B. die Beratung bei der Fondskonzeption, Erstellung des Beteiligungsprospektes, Finanzierungsvermittlung und die Platzierung von Kommanditanteilen.

Fondsfinanzierung: Die Fondsfinanzierung der ConRendit Group ist eine alternative Finanzierungsform für alle Unternehmen, die z.B. Logistik-Investitionsgüter (wie Container, Wechselbrücken, Eisenbahnwaggons) finanzieren, die Unternehmens-Liquidität erhöhen oder den Eigenkapitaleinsatz minimieren möchten.
Die ConRendit Group legt für diesen Zweck entsprechende Fonds auf. Hinter diesen Fonds stehen Zweckgesellschaften (ConRendit-Beteiligungsgesellschaften), die das finanzielle Auslagern logistikaffiner Vermögenswerte der Fondsfinanzierungs-Kunden erlaubt. Die Fondsfinanzierung bietet damit eine ausgezeichnete Ergänzung zu den herkömmlichen Refinanzierungsformen wie z.B. Eigenkapitaleinsatz, das Aufnehmen von Krediten oder der Abschluss von Leasingverträgen im Finanzierungsportfolio eines Unternehmens.

Fondskapital: Summe der vermittelten Kommanditanteile.

Fungibilität: Rechtsbegriff für Verfügbarkeit. Bei Fondsgesellschaften ist die Möglichkeit der Veräußerung oder Übertragung von Kommanditanteilen gemeint. Die Fungiblität (Tauschbarkeit, Handelbarkeit) für Anteile an geschlossenen Fonds ist eingeschränkt, da kein geregelter Markt existiert. Es handelt sich grundsätzlich um eine langfristige Anlage. Sofern aber ein Verkauf gewünscht ist, sind der Initiator und auch die Vertriebspartner behilflich, einen Käufer zu finden.

Geschlossener Fonds: Im Gegensatz zu offenen Fonds sind bei geschlossenen Fonds der Investitionsgegenstand und das -volumen vorher fixiert und damit die Zahl der Anleger begrenzt. Sobald das benötigte Emissionskapital (Fondsfinanzierung) eingeworben wurde, schließt der Initiator den Fonds - ein Beitritt weiterer Investoren ist nicht mehr möglich.

Gesellschafterversammlung: Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag regelt Form und Frist. Tagesordnungspunkte sind unter anderem: Bericht der Geschäftsführung, Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusse, Entlastung von Geschäftsführern und Beirat, Beschlüsse über Ausschüttungen, Beiratswahl, Ausschluss von Gesellschaftern, Änderung der Geschäftspolitik. Die Gesellschafterversammlung ist ein wesentliches Forum der Anlegermitbestimmung.

Gesellschaftskosten: Verwaltungskosten für die Buchhaltung und die Erstellung sowie  die Prüfung des Jahresabschlusses von Gesellschaften, wie z.B. Steuerberatungen, Treuhandvergütungen, Beiratskosten sowie die Komplementärvergütungen.

Gewinnanteil: Der Gewinnanteil des Anlegers basiert auf seiner Beteiligung am Gesamterfolg des Unternehmens. Dieser wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen im Rahmen eines Betriebsvermögensvergleichs (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) bestimmt.

Gesellschaftervers. einer KG: Die Gesellschafterversammlung ist das Beschlussorgan aller Gesellschafter. Sie gibt den Anlegern Gelegenheit, ihr Mitsprache- und Stimmrecht auszuüben. Alle Anleger sind berechtigt – aber nicht verpflichtet – auf der Gesellschafterversammlung persönlich zu erscheinen. Wer der Versammlung fernbleibt, hat dennoch die Möglichkeit, sein Stimmrecht auszuüben, indem er per Vollmacht einen Dritten beauftragt, ihn zu vertreten.

Haftung des Kommanditisten: Üblicherweise werden die Anleger Kommanditisten einer KG. Die Haftung der Kommanditisten ist gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) auf das im Handelsregister eingetragene Kapital (Hafteinlage) begrenzt. Die persönliche Haftung des Kommanditisten erlischt, wenn er seine Pflichteinlage geleistet hat. Die persönliche Haftung lebt aber wieder auf, wenn die Einlage z.B. durch Ausschüttungen an ihn zurückgezahlt wird und damit sein Kapitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird.

Inflation: Deutliches Überwiegen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen  über das zur gleichen Zeit vorhandenen Angebot, in dessen Folge die Preise steigen bzw. eine Entwertung des Geldes (Kaufkraftverlust) stattfindet.

Initiator: Anbieter, der allein oder zusammen mit anderen Anbietern ein Investitionsobjekt auflegt (initiiert) oder der öffentlich privates Anlagekapital für ein solches Projekt einwirbt. Initiatoren sind die Beteiligungsgesellschaft und das für die Emission und den Vertrieb zuständige Unternehmen.

Investitions- und Finanzplan: Die wesentlichen zahlenmäßigen Eckdaten eines geschlossenen Fonds finden sich im Investitions- und Finanzplan sowie in der Prognoserechnung. Der Investitions- und Finanzplan ist eine Aufstellung über die Gesamtausgaben (Mittelverwendung) und die Gesamtfinanzierung (Mittelherkunft) der Fondsgesellschaft. Während der Investitionsplan die Verwendung der finanziellen Mittel bezüglich einzelner Kostengruppen abbildet, zeigt der Finanzplan die Beschaffung bzw. Herkunft dieser Mittel.

Kapitalkonto: Das Kapitalkonto dient bei Personengesellschaften dem Ausweis des Eigenkapitals individuell für jeden Gesellschafter und spiegelt die Bewegungen der Kapitaleinzahlung, zugewiesene Gewinn-  bzw. Verlustanteile sowie Auszahlungen bzw. weitere Einlagen wieder.

Kapitalmarktzins: Zins für mittel- und langfristige Kapitalanlagen. Normalerweise ist er höher als der Geldmarktsatz für kurzfristige Anlagen. Dies liegt daran, dass die längere Kapitalbindungsdauer vergütet werden muss. Die Langfristigkeit der Geldausleihung erhöht das Risiko dafür, dass das Geld nicht zurückgezahlt wird. Dieses Risiko wird mit einem höheren Zins belohnt.

Kapitalrückfluss: Der Kapitalrückfluss ist die Summe der an den Anleger gezahlten laufenden Auszahlungen, sowie seines Anteils am Verkaufserlös und den Steuerminderungen.

Kommanditgesellschaft: Eine Kommanditgesellschaft (KG) besteht aus Komplementären, die unbeschränkt haften, und Kommanditisten, die normalerweise nur mit ihrer Einlage haften.

Kommanditist: Der Kommanditist ist im Gegensatz zum Komplementär, der beschränkt haftende Gesellschafter (Investor) einer Kommanditgesellschaft. Seine Haftung ist grundsätzlich auf die von ihm geleistete Einlage begrenzt. Die steuerlichen Verluste eines Kommanditisten sind auf die Höhe seiner Einlage begrenzt.

Komplementär: Als Komplementär wird der vollhaftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet. Seine Haftung ist nicht auf die geleistete Einlage begrenzt, sondern umfasst sein ganzes Vermögen.

Liquiditätsreserve: Gesamtheit der liquiden oder kurzfristig liquidierbaren Mittel einer Unternehmung.

Nachsteuerrendite: Die Rendite ist der Gesamtertrag einer Kapitalanlage in Bezug zum investierten Kapital. Sie errechnet sich aus dem Wertzuwachs und den laufenden Ausschüttungen. Im Gegensatz zur Vorsteuerrendite wird die Nachsteuerrendite in Abhängigkeit vom persönlichen Steuersatz des Anlegers und unter Beachtung der Steuereffekte ermittelt.

Platzierungsgarantie: Auch wenn noch nicht alle Fondsanteile gezeichnet sind, wird die Investition wie geplant ausgeführt. Die Werthaltigkeit der Platzierungsgarantie hängt von der Bonität des Garanten (i.d.R. der Initiator oder eine Tochtergesellschaft) ab. Dieser übernimmt ggf. die restliche Fondsanteile oder stellt der Fondsgesellschaft Darlehen zur Verfügung.

Progressionsvorbehalt: Einnahmen, die zwar grundsätzlich steuerfrei sind, aber eine Erhöhung des Steuersatzes für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte bewirken. Hierzu gehören beispielsweise Einnahmen, die gemäß DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) bereits im Ausland versteuert wurden. Die maximale Besteuerung ergibt sich bei Erreichen des Spitzensteuersatzes.

Schenkungssteuerlicher Wert: Grundlage des schenkungssteuerlichen Wertes einer gewerblichen Unternehmensbeteiligung bildet das Kapitalkonto der Kommanditisten, in dem die Liquiditätsströme und steuerlichen Ergebnisse abgebildet sind. Dabei werden Auszahlungen wie Einnahmen behandelt. Im Falle der Übertragung (Schenkung/Vererbung) hat eine Beteiligung an einer gewerblichen KG für Direktkommanditisten Vorteile z.B. gegenüber Geldzuwendungen auf Grund eines nach erbschaftssteuerlichen Vorschriften zu ermittelnden geringeren Wertansatzes.

Sensitivitätsanalyse: Die Sensitivitätsanalyse gibt Aufschluss darüber, wie sich der prospektierte Anlageerfolg ändert, wenn ausgewählte Einflussfaktoren (z.B. Inflationsrate, Zinssatz für Anschlussfinanzierung) von den Prognoseprämissen des Prospektherausgebers abweichen.

Steuerliches Ergebnis: Positiver oder negativer Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens unter steuerrechtlichen Bedingungen, der vom handelsrechtlichen Ergebnis abweicht. Das steuerliche Ergebnis wird bei einer Personengesellschaft (z.B. KG) den Gesellschaftern anteilig entweder entsprechend der Höhe ihrer Beteiligung oder wie  im Gesellschaftsvertrag vereinbart zugewiesen.

Treuhänder/in: Der/die Treuhänder/in verpflichtet sich schuldrechtlich gegenüber dem Treugeber (dem Investor), nur gemäß Treuhandvertrag über das ihm anvertraute Treugut zu verfügen. Treuhänder können bei geschlossenen Fonds unterschiedliche Funktionen übernehmen wie z.B. die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwendung der Anlegergelder oder die Begründung und Verwaltung der Beteiligung. Der Treuhandvertrag ist im Prospekt wegen seiner Bedeutung im vollen Umfang abgedruckt und sollte aufmerksam gelesen werden. In der Regel fungiert der Treuhänder als Treuhandkommanditist, d.h. er wird im Handelsregister entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelungen eingetragen.

Veräußerungserlös: Verkaufspreis des Investitionsobjekts. Hiervon sind neben dem Restbuchwert evtl. Maklerprovisionen oder sonstige Vergütungen und Nebenkosten abzuziehen, um den Gewinn zu ermitteln.

Wechselkursrisiko: Risiko, der Veränderung des Kurses einer Währung gegenüber einer anderen Währung.  

Worst Case: Im "Worst Case"-Szenarium werden im Gegensatz zum "Best Case" die denkbar ungünstigsten Entwicklungsmöglichkeiten nach einer strategischen Entscheidung abgedeckt.

Währungschance: Chance, durch vorteilige Schwankung des Wechsel- oder Umtauschkurses zweier Währungen, Gewinn zu erzielen. Der Währungschance steht in gleichem Ausmaß das Währungsrisiko gegenüber.

Zwischenfinanzierung: Dient zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs bis zur Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel oder bis zur Einwerbung der Eigenkapitals.


Begriffserklärungen zu Containerfonds

Auflieger: Der Sattelauflieger ist ein langer „Anhänger“, der keine Vorderachse, jedoch ein bis drei Hinterachsen hat. Der Sattelzug, mit dem z.B. auch Containerchassis bewegt werden, hat viele Vorteile: Der gesamte Transporter (Zugmaschine und Auflieger) kann einfacher gefahren und rangiert werden als ein Gliederzug (Zugmaschine und mehrere Anhänger) und auch die Anschaffungskosten sind niedriger.

Bulk Container: Stahlbox für den Transport von losen und rieselnden Gütern.

Chassis: Für den Transport von Containern auf dem Landweg werden entsprechende Chassis benötigt – sie sind als Auflieger für Zugmaschinen gebaut und können die Stahlboxen flexibel und wirtschaftlich transportieren. Es besteht eine enge Kopplung zwischen dem Bedarf an Chassis und der Menge des Containerverkehrs.

Container: Metallbehälter, der genormt und somit berechenbar zu be- und entladen, sicher zu verschließen und problemlos im Schiffsverkehr einzusetzen ist. Einheit TEU und FEU (siehe dort).

Containerbrücke: Spezieller landseitiger Kran für den Containerumschlag.

Containerfeeder: Frachtschiffe, die als Zulieferer und Verteiler für große Seeschiffe fungieren. Es handelt sich hierbei um Containerschiffe in einer Größenordung bis 3.000 TEU. Sie transportieren in der Regel die Container von den größeren Häfen in die kleineren, z.B. auf Binnengewässern.

Containerumschlag: Anzahl von Containern, die in einem Hafen von Land an Bord oder umgekehrt geladen werden.

CSC: Die Container Safety Convention (CSC) gibt den Standard vor, welche Sicherheits- und Belastungsansprüche ein Container erfüllen muss. Nur Container, die diesen Anforderungen entsprechen, dürfen für den internationalen Warentransport genutzt werden.

FEU: Forty-foot Equivalent Unit, rund zwölf Meter (40 Fuß) langer, genormter Container.

Fleet Container: Speziell für Ladungen mit Überhöhe oder Überbreite. Beladung von oben oder von der Seite möglich.

Flatrack: Flatracks sind Container ohne Seitenwände und Dach, mit festen oder klappbaren Stirnwänden. Sie werden eingesetzt, um nicht in Container passende oder sehr schwere Ladung zu transportieren.

Hardtop Container: Container mit abnehmbarem Stahldach, Beladung von oben oder von der Türseite möglich. Türquerträger ausschwenkbar.

Long Term Lease: Ein Long Term Lease Agreement beinhaltet einen langfristigen Vermietungsvertrag von Containern über eine Dauer von 3–5 Jahren an internationale Transport- und Logistikunternehmen. Der Mieter zahlt für die Laufzeit eine fest vereinbarte Miete pro Tag und trägt das vollständige Beschädigungs-, Reparatur- und Verlustrisiko.

Master Lease: Bei einem Master Lease Agreement handelt es sich um eine kurzfristige Mietvertragsgestaltung, nach der der Mieter eine Anzahl von Containern zu einer fest vereinbarten Tagesrate für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr übernimmt. Das Beschädigungs-, Reparatur- und Verlustrisiko liegt vollständig beim Mieter.

Open Top Container: Container mit abnehmbarer Plane. Beladung von oben oder von der Türseite möglich. Türquerträger ausschwenkbar.

Reefer Container: Der Container für Temperatur abhängige Güter. Die Kühlung/ Heizung erfolgt über ein eingebautes elektrisches Kühlaggregat. Die Stromversorgung erfolgt auf dem Wasser durch Stromnetze an Bord der Schiffe, an Land durch „Clip-on“ Dieselgeneratoren.

Standard Container: Standardcontainer sind 20 oder 40 Fuß lang. Die Abmessungen sind immer so gewählt, dass  auch mit LKW, Eisenbahn oder Binnenschiff befördert werden kann.

Swap Body/ Wechselbrücken: Als Swap Body bzw. Wechselbrücke werden Container mit verstellbaren Stützbeinen bezeichnet, diese Beine machen eine Beladung und Entladung ohne spezielle Verladegeräte möglich.

Tank Container: Tankcontainer werden überwiegend für den Transport von Gas, Chemikalien oder Lebensmitteln eingesetzt und entsprechen der Struktur eines Standardcontainers.

TEU: Twenty Foot Equivalent Unit, rund sechs Meter (20 Fuß) langer, genormter Container.

Zugmaschinen/ LKW: Mit Lastkraftwagen (LKW) bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die überwiegend zum Transport von Gütern geeignet sind.

 

 

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